BPlan Petershausen

Unter Berücksichtigung der örtlichen Baustruktur wird Baurecht für ein Hospiz geschaffen. Die zu überplanende Fläche ist ca. 1.600 m² groß und mit einer Mühle bestanden, die 1952 erbaut wurde. Ein Hospiz stellt eine Einrichtung für unheilbar kranke Menschen dar, deren letzte Lebensphase so würdig wie möglich gestaltet werden soll. Die Bebauung soll die bestehende Gebäudestruktur erhalten und gemeinsam mit einem Anbau in Verlängerung die aktive Nutzung und damit die Erhaltung des Bestandes ermöglichen. Die Mühle ist derzeit ein markanter städtebaulicher Orientierungspunkt in der Gemeinde, diese Situation wird beibehalten.