SiGeKo

Aufgrund der Baustellenverordnung (BaustellV), die seit 1.7.1998 angewendet wird, ist vom Bauherrn  eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination zu gewährleisten, wenn z.B. mehr als 20 Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Der Koordinator legt die während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest, koordiniert und überprüft deren Einhaltung. Ein typisches Beispiel ist der Einsatz von Absturzsicherungen und Gerüsten, die von unterschiedlichen Handwerkern genutzt werden. Als von der TÜV Akademie zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung war Hr. Khuon seit 2001 bei zahlreichen Baustellen verantwortungsvoll tätig.

  • Übermittlung einer Vorankündigung mit Angaben über Ort, Art, Beginn und Dauer der Baustelle, Name und Anschrift von Bauherr und Koordinator.
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle.
  • Überwachung der Baustelle und Erstellen von Überwachungsprotokollen.
  • Zusammenstellen einer Unterlage mit den erforderlichen Angaben zur Arbeitssicherheit bei späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Wir informieren Sie gerne über die Anforderungen der Baustellenverordnung.